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Teilhabeplanung im „Trialog“ mit der ICF

Die Teilhabeplanung als strukturgebender pädagogischer Prozess in den Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Immer mehr bestimmt die Teilhabeplanung nach den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention (2008) unsere Arbeit mit den Menschen mit Behinderungen. Grundlage der Bestimmung für Hilfen zur Arbeit bzw. das Wohnen behinderter Menschen ist das Teilhabe-/ Feststellungsverfahren auf der Grundlage der ICF - Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Im Zentrum liegt dabei die Bewertung der funktionalen Gesundheit und der Behinderung betroffener Menschen.

Die ICF erfordert einen Paradigmenwechsel von einer rein diagnose- und defizitorientierten zu einer ganzheitlichen Sicht auf Behinderung. Diese zentrale Grundlage erfordert eine neue Herangehensweise von einer zunächst defizitorientierten zu einer komplexen Bewertung biologischer, individueller und sozialer Aspekte der funktionellen Gesundheit. Behinderung ist definiert als Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit. Das Konzept fungiert als Überbegriff für (Körper-)Schädigung und Beeinträchtigung von Aktivität und Partizipation. Behinderung bezeichnet die negativen Aspekte der Interaktion zwischen Gesundheitsproblemen und Kontextfaktoren (ICF 2005, S. 9).

In diesem Prozess ist die fundierte Mitwirkung der Träger der Eingliederungshilfe / Behindertenhilfe (1) mit den Menschen mit Behinderungen und Ihren Angehörigen bzw. BegleiterInnen/AssistentInnen (2) sowie den Anbietern und Gestaltern von Hilfe und Rehabilitationsleistungen (3) verbunden.

Aus dem gleichberechtigten Dialog der drei vorgenannten Gruppen (Trialog) ergeben sich

drei Grundfragen:

  1. Worin liegt der besondere Anteil der Leistungsträger im Prozess der Teilhabeplanung (3)?
  2. Wie sollte der Vorbereitung- und Mitwirkungsprozesses mit den betroffenen Menschen mit Behinderungen (2) geführt werden?
  3. Wie ist die Beziehung zu den Kostenträgern als zielgebende und kontrollierende Institutionen zu gestalten?

Neben der Bedarfserfassung rückt dabei insbesondere eine sichere Prozessgestaltung in das Zentrum der Leitungen der Einrichtungen und Dienste auf allen Ebenen. Von besonderer Bedeutung ist dabei wie der Gesamtprozess messbar geplant und gestaltet werden kann. 

Es soll im Seminar insbesondere Klarheit entwickelt werden über

  1. die trialogische Teilhabezielebestimmung mit der SMART-Methode und die weitere Maßnahmenplanung,
  2. die gemeinsame Planung der Teilhabeinhalte und -formen,
  3. die gemeinsame Beschreibung der Teilschritte und der damit verbunden Assistenz (Fachkraft)
  4. die Messung der erreichten Ergebnisse in Qualität und Quantität und
  5. die Gestaltung von „Abrechnungen“ gegenüber den Kostenträgern.

Mit der erarbeiten Klarheit darüber werden an Fallbeispielen die Etappen der Teilhabeplanung erörtert und geübt.

Inhalte: 

  1. Planung der Ziele, Inhalte und Methoden zur Erreichung der Leistungsziele nach Teilhabeplan.
  2. Erfassung der erreichten Ergebnisse im Umsetzungsprozess und deren prozessualer Bewertung.
  3. Vorbereitung der nachfolgenden Etappe(n) gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen und/oder BegleiterInnen/AssistentInnen
  4. Vorbereitung von Maßnahmen der Kontrollen der Wirksamkeit durch den Träger der Eingliederungshilfe

Ziel des Seminars: 

  • Sie lernen in Übungen und Fallbeispielen die Teilhabeplanung für sich selbst im beruflichen Alltag aufzuarbeiten, differenzierter zu strukturieren und anzuwenden.
  • Sie stärken ihr berufliches Selbstverständnis in Ihrem Aufgabenbereich nach dem tiefgreifenden Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe. 

Zielgruppe:

  • LeiterInnen in der Behinderten- und Jugendhilfe
  • Fachkräfte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in den Wohnformen der Behindertenhilfe
  • Qualitätsbeauftragte

Dozent: Dr. Gert Heinicke

Datum: 18.03.2024 eintägig

Datum: in Planung

Zeit: 09.00 – 15.30 Uhr

Preis: 169,00€ zzgl. 20% USt. (inkl. Seminarunterlagen)

Dozent

Dr. Gerd Heinicke

Promovierter Pädagoge, Diplom Lehrer, Frühförderer für blinde und sehbehinderte Kinder (VBS), Betriebswirt (WA Dipl.-Inh.)

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